CCVD / CCJugenD Schutzkonzept
Kerninhalte:
- Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist in der Satzung und die damit verbundenen Maßnahmen und die möglichen Sanktionen sind in den Ordnungen des CCVD verankert (Satzung 1.3.3, Ethikordnung,
Jugendordnung) - Der CCVD hat eine Beauftragte zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport ernannt, die eine entsprechende Qualifikation besitzt. Die Kontaktdaten sind > hier auf der CCVD Homepage veröffentlicht.
- Es wurde Risikoanalyse für den Cheersport durchgeführt, ein Präventionskonzept mit Maßnahmen erarbeitet und ein Interventionsleitfaden definiert.
- Es wurden Präventionsstandards für alle Mitarbeiter des Bundesverbandes definiert (> Ehrenkodex, > Verhaltensvereinbarung, Führungszeugnis, Weiterbildungen)
- Das Thema Kinder- und Jugendschutz und Prävention vor sexualisierter Gewalt wird in der Trainer-C-Basisausbildung implementiert. Die Lizenzausstellung ist an die Unterzeichnung des Ehrenkodex und die Vorlage des Führungszeugnis gebunden. Bei Verstößen erfolgt ein Lizenzentzug.
- Es wurden Maßnahmen zum Beschwerde-Managment und ein > allgemeiner Fragebogen entwickelt.
- Es erfolgte eine regelmäßige aktive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kinder- und Jugendschutz sowie Prävention vor sexualisierter Gewalt auf allen Kommunikationskanälen des Verbandes.
- Die CCV-Landesfachverbände übernehmen die Präventionsstandards des Bundesverbandes. Die CCVD-Mitgliedsvereine sind angehalten, diese Präventionsstandards ebenfalls umzusetzen.
- Es wurde ein Interventionsleitfaden zum Vorgehen bei Verdachtsmomenten und Vorfällen – unter Beachtung des Persönlichkeitsrechtes und der Fürsorgepflicht – definiert.
- Es erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit dem DOSB/dsj und weiteren externen Beratungsstellen.
Das gesamte Präventionskonzept des CCVD findet Ihr > hier.